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Nr. 4 Zuchtprogramm für die Rasse Lewitzer (Filialzuchtbuch, geschlossenes Zuchtbuch ab 01.11.2005 )
Grundlage
Die Zucht von Lewitzern wird von ECHA-ESV e. V. als Filialzuchtbuch betrieben. ECHA-ESV e.V. hält im Sinne der Vorgaben der EU und des deutschen Tierzuchtrechts die vom Verband der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern e.V., Speicherstrasse 11, 18273 Güstrow aufgestellten Grundsätze ein. Der Verband der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern ist die Organisation, die im Sinne der Vorgaben der EU das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse Lewitzer führt. Die in dieser Zuchtprogramm festgelegten Besonderen Bestimmungen sind verbindliche Anforderungen für ECHA-ESV e. V.
Die folgende Zuchtzielbeschreibung entspricht dem Mutterstutbuch
Für die Zucht des Lewitzer in Deutschland gilt folgendes Zuchtziel:
Rasse Lewitzer
Herkunft Mecklenburg - Vorpommern
Größe 130 - 148 cm
Farben Tobianoscheckung (Plattenscheckung)
Gebäude
Kopf
trocken; großes klares Auge; breite Stirn; mittellange Ohren; gerade bis leicht konkaver Nasenrücken; Ganaschenfreiheit.
Hals
mittellange gut ausgeformte Halsung; Unterhals unerwünscht
Körper
ausgeglichene Proportionen -; ausgeprägter Widerrist; gut bemuskelte schräg gelagerte Schulter mit guter Brusttiefe und -breite; geschlossene Mittelhand; gut bemuskelte ausreichend lange mäßig geneigte Kruppe.
Fundament
trocken, kräftig mit gut ausgebildeten Gelenken und gut geformten Hufen; korrekte Gliedmaßenausformung und Gliedmaßenstellung.
Bewegungsablauf
raumgreifend, taktmäßig, ausreichend elastisch bei leichter Aktion mit deutlichem Schub aus der Hinterhand.
Einsatzmöglichkeiten
vielseitig einsetzbares Reit- und Fahrpony für Freizeit- und Turniersport im Kinder- und Jugendbereich
Besondere Merkmale
ein im Ponytyp stehendes geschecktes Pferd; robust; anspruchslos; umgängliches freundliches Temperament; charakterstark; gelehrig; fruchtbar, langlebig; leistungsbereit; schnelles Regenerationsvermögen.
Weitere Bestimmungen zum Lewitzer
a)Empfehlung für die Namensvergabe
1. Hengste – nach Anfangsbuchstaben des Vaters unter Bezug auf die Hengstlinien
2. Stuten – nach Anfangsbuchstaben der Mutter unter Bezug auf die Stutenfamilie
b) Namen von im Ausland gezogenen Hengsten, die bereits im Zuchtbuch einer anderen anerkannten Nachzuchtorganisation geführt werden, werden grundsätzlich beibehalten.
c) Ein für einen Hengst einmal vergebener Name darf für Vollbrüder dieses Hengstes mit dem entsprechenden Zusatz II etc. verwendet werden.
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