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zum Hengstverteilungsplan der Rasse Lewitzer

Nr. 4 Zuchtprogramm für die Rasse Lewitzer (Filialzuchtbuch, geschlossenes Zuchtbuch ab 01.11.2005 )

Grundlage

Die Zucht von Lewitzern wird von ECHA-ESV e. V. als Filialzuchtbuch betrieben. ECHA-ESV e.V. hält im Sinne der Vorgaben der EU und des deutschen Tierzuchtrechts die vom Verband der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern e.V., Speicherstrasse 11, 18273 Güstrow aufgestellten Grundsätze ein. Der Verband der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern ist die Organisation, die im Sinne der Vorgaben der EU das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse Lewitzer führt. Die in dieser Zuchtprogramm festgelegten Besonderen Bestimmungen sind verbindliche Anforderungen für ECHA-ESV e. V.

Die folgende Zuchtzielbeschreibung entspricht dem Mutterstutbuch

Für die Zucht des Lewitzer in Deutschland gilt folgendes Zuchtziel:

Rasse    Lewitzer

Herkunft   Mecklenburg - Vorpommern

Größe     130 - 148 cm

Farben   Tobianoscheckung (Plattenscheckung)

Gebäude

Kopf

trocken; großes klares Auge; breite Stirn; mittellange Ohren; gerade bis leicht konkaver Nasenrücken; Ganaschenfreiheit.

Hals

mittellange gut ausgeformte Halsung; Unterhals unerwünscht

Körper

ausgeglichene Proportionen -; ausgeprägter Widerrist; gut bemuskelte schräg gelagerte Schulter mit guter Brusttiefe und -breite; geschlossene Mittelhand; gut bemuskelte ausreichend lange mäßig geneigte Kruppe.

Fundament

trocken, kräftig mit gut ausgebildeten Gelenken und gut geformten Hufen; korrekte Gliedmaßenausformung und Gliedmaßenstellung.

Bewegungsablauf

raumgreifend, taktmäßig, ausreichend elastisch bei leichter Aktion mit deutlichem Schub aus der Hinterhand.

Einsatzmöglichkeiten

vielseitig einsetzbares Reit- und Fahrpony für Freizeit- und Turniersport im Kinder- und Jugendbereich

Besondere Merkmale

ein im Ponytyp stehendes geschecktes Pferd; robust; anspruchslos; umgängliches freundliches Temperament; charakterstark; gelehrig; fruchtbar, langlebig; leistungsbereit; schnelles Regenerationsvermögen.

Weitere Bestimmungen zum Lewitzer

a)Empfehlung für die Namensvergabe

1. Hengste – nach Anfangsbuchstaben des Vaters unter Bezug auf die Hengstlinien

2. Stuten – nach Anfangsbuchstaben der Mutter unter Bezug auf die Stutenfamilie

b) Namen von im Ausland gezogenen Hengsten, die bereits im Zuchtbuch einer anderen anerkannten Nachzuchtorganisation geführt werden, werden grundsätzlich beibehalten.

c) Ein für einen Hengst einmal vergebener Name darf für Vollbrüder dieses Hengstes mit dem entsprechenden Zusatz II etc. verwendet werden.