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Elitehengst:

Wann wird ein Hengst zum Elitehengst? Welche Kriterien muss er dafür erfüllen?

Die Kriterien, die ein Hengst als Voraussetzung für die Auszeichnung “Elitehengst” erfüllen muss, ist von Verband zu Verband geringfügig unterschiedlich. Dieses ist jedoch aus der Zuchtbuchordnung eines jeden Verbandes ersichtlich.

Nachfolgend ein Ausschnitt aus unseren aktuellen Bestimmungen (bitte nehmen Sie jedoch in jedem Falle mit unserem Zuchtleiter, Herrn Dr. Ramsauer Kontakt auf, wenn die Elitehengstauszeichnung für Sie in Frage kommt):

Gekörte Hengste werden nach folgendem Schema eingestuft:

1. Der Hengst erfüllt hinsichtlich der Abstammung, Farbe, tierärztlicher Voruntersuchung die Mindestanforderungen für eine erfolgreiche Körung ins Hengstbuch 1. Vorzugsweise erhält bzw. führt der Hengst den Titel “Prämienhengst”.

2. Der Hengst ist von Echa-ESV gekört und erfolgreich leistungsgeprüft, entweder durch Echa-ESV (siehe 1-Tages-Test) oder durch entsprechende Leistungs- bzw. Feldprüfungen oder Turniersiege in den jeweilig zutreffenden Disziplinen.

3. Der Hengst ist von Echa-ESV exterieur- und interieurmässig zu begutachten, vorzugsweise auf einer Körveranstaltung des Verbandes oder auf einer Zuchtschau. Eine hohe Bewertung in den einzelnen Kategorien ist sehr vorteilhaft.

4. Der Hengst hat, wie oben bereits angegeben, die Leistungsprüfung erfolgreich absolviert und dabei ebenfalls, wie in der Habitusbegutachtung eine hohe gute bis sehr gute Note erzielt und somit die LP überdurchschnittlich abgelegt. Sehr von Vorteil sind auch hier bereits im Pass dokumentierte Turniersiege und -plazierungen bzw. durch sonstige Unterlagen nachzuweisende Erfolge. Selbstverständlich werden durch den Verband Alter und Sektion (Rasse) berücksichtigt. Diese sogenannnte Eigenleistung ist Grundlage für die Einstufung als Elitehengst. Ferner kann hierbei auch eine vorhandene Zuchtwertschätzung mit herangezogen werden.

5. Der Hengst kann bereits hoch qualitative Nachzucht vorweisen. Mindestens 6 Fohlen müssen das Prädikat “Prämienfohlen” erhalten haben.

6. Die Nachzucht des Hengstes kann bereits selbst entsprechende Erfolge verbuchen. So unter anderem die Körung von mindestens 2 Söhnen und die Eintragung von 5 Prämienstuten (Töchtern) oder die Körung von mindestens 1 Sohn und die Eintragung von 3 Prämienstuten (Töchtern) sowie der Nachweis, dass 3 Nachkommen erfolgreich im Turniersport in Klasse S in der Dressur und im Springen/Vielseitigkeit bzw. vergleichbaren Wettbewerben in den jeweiligen Sektionen (Rassen) tätig sind. Auch können hier herausragende züchterische bzw. sportive Erfolge mit entsprechenden Nachweisen berücksichtigt werden.

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Die Vergabe des Titels “Elitehengst” erfolgt generell auf Antrag und nur nach Vorlage aller erforderlichen und vollständigen Unterlagen bzw. Nachweise bei Antragstellung.

Schlussendlich ist es gar nicht so einfach, den begehrten Titel “Elitehengst” zu erhalten, jedoch umso mehr erfüllt die Besitzer jener Hengste mit berechtigtem Stolz, die diese Auszeichnung von uns anerkannt bekommen haben.

Bei Fragen dazu oder dem Antrag auf Elitehengst wenden Sie sich bitte an unseren Zuchtleiter, Herrn Dr. Ramsauer oder an den Verband.

Weiterführende Informationen bzw. eine Liste der bereits anerkannten Elitehengste erhalten Sie auf den nachfolgenden Seiten: