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Achtung! Neu: Chippflicht für alle Pferde und Equiden ab 2009!
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Gemäß untenstehendem Ausschnitt aus der Viehverkehrsordnung müssen alle Equiden ab dem 01.07.2009 mit einem Chip bzw. Transponder von einer dafür zugelassenen Stelle versehen werden. Wir chippen Ihre Tiere auch ohne zwingende Mitgliedschaft im Verband. Die anfallenden Gebühren können unter dem Button Gebührenordnung eingesehen werden. Gern stehen wir für alle Fragen telefonisch unter 04956-926024 oder 0174-9042420 bzw. per Mail zur Verfügung.
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Viehverkehrsordnung § 44 Kennzeichnung
“Die Kennzeichnung von Einhufern, die nach dem 1. Juli 2009 im Inland geboren werden, nach Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 der Kommission vom 6. Juni 2008 zur Umsetzung der Richtlinien 90/426/EWG und 90/427/EWG des Rates in Bezug auf Methoden zur Identifizierung von Equiden (ABl. L 149 vom 7. Juni 2008, S. 3) ist von einem Tierarzt oder einer unter dessen Aufsicht stehenden Person durchzuführen oder durchführen zu lassen. Soweit sich aus der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 und den zu ihre Durchführung erlassenen unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft nichts anderes ergibt, muss das elektronische Kennzeichen a)die drei Ziffern „276“ für den Ländercode „DE“ nach der ISO-Norm 3166, b)zwei Ziffern „02“ für den Tierartenkenncode „Einhufer“, c)zwei Ziffern für das Bundesland nach Anlage 4 Nummer 1 und d)acht Ziffern für die individuelle Nummer enthalten.“
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Achtung! Neu: Anzeigen zur Pferdehaltung
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Für alle Mitglieder zur Mitteilung: Es besteht seit einiger Zeit für JEDEN Pferdehalter/Eselhalter etc. die PFLICHT, ALLE seine Pferde beim zuständigem Veterinäramt anzumelden und für sich selbst eine sämtliche Gestüte, auch Hobbyhaltungen zu registrieren sind. Zukünftig dürfen nur Pferde und Esel etc. gechippt werden, deren Halter eine vom Veterinäramt vergebene Registriernummer besitzt. Für Mitglieder im Landkreis Leer haben wir das Formular zur Anmeldung sowie den entsprechenden Link übers Internet nachstehend hereingestellt. Für alle anderen Mitglieder heißt es leider: Anfrage beim jeweils zuständigem Landkreis und dessen Veterinäramt starten...
Gern stehen wir als Verband natürlich auch für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
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Achtung! Neu: Anzeigen für Deckhengste und Gestüte
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hier geht es weiter zum geplanten Hengstbuch des Echa-ESV, alternativ zum Hengstverteilungsplan im Internet...
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Barzahlung von Equidenpässen
Ab sofort gilt, wie auf der letzten Mitgliederversammlung am 02.12.2007 beschlossen:
Equidenpässe (gleich ob gesetzlich oder Zuchtpässe) müssen bis 4 einzutragende bzw. zu registrierende Pferde vor Ort in bar bezahlt werden. Schecks gelten hier nicht als Barzahlung und können nicht angenommen werden. Ausnahmen müssen rechtzeitig vorab mit dem 1.Vorsitzenden, Herrn Anton Schulte abgesprochen werden.
Zusätzlich anfallende Kilometergelder/-pauschalen sind ebenfalls am Termin in bar gegen Quittung an Herrn Dr. Ramsauer zu entrichten.
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Kleiderordnung für Ausstellungen, Schauen und Körungen
Wir werden ab diesem Jahr eine Kleiderordnung für Ausstellungen, Schauen und Körungen durchsetzen. Wir haben dieses bereits in den vergangenen Jahren mehrmals angeregt. Jeder wird sicher verstehen, daß auch die Ausrichter von Schauen, die in ihre Schau sehr viel Zeit und Mühe investiert haben, nicht sehr begeistert sind, wenn die teilnehmenden Pferde von ihrem Vorführer/-in in Gummistiefeln und alten Jeans vorgestellt werden.
Deshalb: Wir bitten dringend darum, daß der/die Vorführer/-in ein weißes Oberteil (T-Shirt, Sweat-Shirt, Bluse, Hemd) sowie schwarze Hose und passendes, festes Schuhwerk trägt, sonst kann der Ausschluß von Teilnahme erfolgen. Das saubere und gepflegte Erscheinungsbild von Pferd und Vorführer/-in wird zukünftig in der Bewertung im Gesamteindruck erheblich mit veranschlagt werden. Die T-Shirts können bei Bedarf beim Echa-ESV e. V. in verschiedenen Größen mit unserem Logo auf Bestellung erworben werden.
Ab dem 3. Lebensjahr sind Stuten und Hengste ab dem 2. Lebensjahr (Unfallschutz!) auf Trense vorzustellen. Andernfalls kann auch hier der Ausschluß von der Teilnahme erfolgen. Mit einem Klick auf den Button gelangen Sie auf eine Seite mit den entsprechenden Anforderungen und Tipps dazu.
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korrekte Schauvorstellung
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Fertigung von Bildern für Equidenpässe/Zuchtpässe
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, daß wir auf unseren Terminen zur Aufnahme und Ausfertigung der Pässe nur saubere Pferde (diese müssen nicht auf Hochglanz poliert sein, aber sauber geputzt ist erwünscht) fotografieren. Dies ist für eine einwandfreie Zeichnung der Grafiken unabdingbar. Auch müssen die Züchter bedenken, daß sie beim Verkauf des betreffenden Pferdes Ihre eigene Präsenz und Referenz damit positiv beeinflussen.
Beim Fotografieren ist das Pferd zum Fotografierendem hin in offener Stellung und korrekt aufzustellen. Die Nummern sind so zu halten, daß sie für den Fotografierenden gut sichtbar sind, gleichzeitig das Pferd jedoch nicht verdecken. Nur so ist eine einwandfreie Verarbeitung der Fotografien für die Bilder im Pass bzw. in der Grafik und in der EDV möglich.
Auch müssen die Pferde aus Gründen der Unfallsicherheit für das Chippen mindestens halfterführig sein. Andernfalls kann Echa-ESV die Kennzeichnung durch Chip/Brennen ganz verweigern bzw. ein höheres Entgelt für erhöhten Aufwand verlangen.
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